EU-ETS-Reform 2026: Was sich für die Industrie ändert und was jetzt zählt
Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die nächste Handelsperiode des EU-Emissionshandels vorgelegt, die 2031 beginnt und bis 2040 reicht (Europäische Kommission, COM(2026) 616 final). Die gute Nachricht zuerst: Die Kommission verschafft der Industrie spürbar mehr Luft, kostenlose Zertifikate laufen vier Jahre länger als bisher geplant, und eine neu geschaffene Förderbank stellt in zwei Phasen bis zu 100 Milliarden Euro für die Transformation bereit. Die Kehrseite: Diese Entlastung ist nicht mehr automatisch, sondern hängt zunehmend daran, ob ein Unternehmen zeigen kann, wohin die Reise geht und wie weit es auf diesem Weg schon ist (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Naturschutz, Pressemitteilung). Für Unternehmen, die ihre Transformation bereits heute nachvollziehbar planen und dokumentieren, verwandelt sich eine frühere Pflichtübung damit in einen handfesten wirtschaftlichen Vorteil.
📋 Auf einen Blick
- ▸Absenkungspfad: Die Gesamtmenge verfügbarer CO₂-Zertifikate im Emissionshandel (der „Cap“) schrumpft jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Dieser Prozentsatz sinkt von bisher 4,3 % (bis 2027) / 4,4 % (ab 2028) auf 3,7 % (2031–2035) und weiter auf 1,7 % (ab 2036) — der Cap schrumpft also künftig langsamer, es bleiben mehr Zertifikate im Markt. Der Wert 1,7 % steht unter Vorbehalt: Bestätigt ein Kommissionsbericht 2033 nicht, dass genug hochwertige internationale Klimaschutzzertifikate verfügbar sind, gelten stattdessen 2,7 %.
- ▸Freie Zertifikate: Unternehmen in Sektoren, die vom CO₂-Grenzausgleich CBAM betroffen sind (der künftig auch auf Importe aus Nicht-EU-Ländern einen CO₂-Preis erhebt), bekommen bislang noch kostenlose Zertifikate. Diese sollten bis 2034 komplett auslaufen, die Frist verschiebt sich jetzt auf 2038, wobei der Anteil freier Zertifikate schrittweise sinkt statt abrupt zu enden. Ab 2031 gilt zusätzlich: 80 % der freien Zertifikate gibt es nur noch in Jahrestranchen und erst nach Genehmigung eines eigenen Dekarbonisierungsplans (Programm „Invest in EU“), die restlichen 20 % erst, wenn ein Unternehmen nachweist, tatsächlich in Höhe des vollen Zertifikatswerts investiert und dadurch spürbar Emissionen gesenkt zu haben. Ausgenommen von dieser Pflicht sind die effizientesten 10 % je Sektor, Null-/Niedrigemittenten und kleine, freiwillig teilnehmende Anlagen.
- ▸Investment Booster: Ein neuer Fördertopf über rund 30 Mrd. € (400 Mio. Zertifikate), der zwischen 2028 und 2030 als feste Preisprämie an Unternehmen ausgezahlt wird, und zwar nach dem Windhundprinzip: Wer zuerst einen förderfähigen Antrag stellt, bekommt zuerst Geld, bis der Topf leer ist. Formal ist das die erste Phase der neuen Industrial Decarbonisation Bank, keine eigenständige Institution.
- ▸Industrial Decarbonisation Bank: Neue EU-Förderbank für die industrielle Dekarbonisierung, bereits 2028 als eigene Einheit errichtet. Die zweite Phase (weitere 400 Mio. Zertifikate, Vergabe über wettbewerbliche Klimaschutzverträge, die die Differenz zwischen klimafreundlicher und konventioneller Produktion absichern) startet grundsätzlich ab 2031, kann aber früher beginnen, sobald die Mittel der ersten Phase (Investment Booster) aufgebraucht sind. Gesamtbudget über beide Phasen: 100 Mrd. €.
- ▸Benchmark-Anpassung: Die Berechnungsgrundlage für kostenlose Zertifikate (der „Benchmark“, ein Vergleichswert pro Produktionsmenge) soll bereits 2026–2030 rund 51 Mio. zusätzliche freie Zertifikate freisetzen, rund 8 Mrd. € Wert (ad-hoc-news.de, Emissionshandel: EU entlastet Industrie mit 51 Millionen Zertifikaten) — im hier ausgewerteten Kommissionstext ist diese Zahl nicht direkt auffindbar, vermutlich stammt sie aus einer begleitenden Folgenabschätzung.
- ▸Marktstabilitätsreserve: Dieser Mechanismus entzieht dem Markt automatisch überschüssige Zertifikate, um Preisschwankungen zu dämpfen. Der Anteil, der dabei jährlich aus dem Umlauf genommen wird (die Abschöpfungsquote), sinkt ab 2028 von 24 % auf 12 % — es bleiben also mehr Zertifikate im Umlauf.
- ▸Status: Kommissionsvorschlag vom 17.07.2026, noch nicht beschlossen. Rat und Europäisches Parlament verhandeln weiter.
Weniger Zertifikate, höherer Preis: der Mechanismus hinter dem Emissionshandel
Im EU-Emissionshandel darf ein Unternehmen nur so viel CO₂ ausstoßen, wie es Zertifikate besitzt, ein Zertifikat pro Tonne. Jedes Jahr gibt die EU eine feste Gesamtmenge an Zertifikaten aus, den sogenannten Cap, und diese Menge sinkt von Jahr zu Jahr. Wie stark sie sinkt, legt der Lineare Reduktionsfaktor fest. Weil die Industrie insgesamt nicht im selben Tempo weniger emittiert, wie der Cap schrumpft, wird jedes Zertifikat mit jeder Kürzung knapper und tendenziell teurer. Das ist der eigentliche Hebel, mit dem der Emissionshandel Emissionen senken soll: nicht über das Verbot einzelner Technologien, sondern darüber, dass CO₂-Ausstoß mit der Zeit spürbar teurer wird.
Wie stark sich der Reduktionsfaktor gegenüber dem geltenden Recht verlangsamt, zeigt der Vergleich der Zeiträume:
(Richtlinie (EU) 2023/959, Art. 9 (geltendes Recht) · Europäische Kommission, COM(2026) 616 final, Art. 9 n. F. (Kommissionsvorschlag))
In beiden Phasen schrumpft der Cap damit langsamer als nach geltendem Recht vorgesehen, über die gesamte Periode 2031 bis 2040 bleiben durchgehend mehr Zertifikate im Umlauf. Für Unternehmen heißt das: Der CO₂-Preis dürfte in diesem Zeitraum insgesamt weniger stark steigen, als es die bisherige Rechtslage vorgesehen hätte. Genau an diesem Punkt setzt auch die Kritik des ZEW Mannheim an, das darauf hinweist, dass eine solche Abflachung die insgesamt erlaubte Emissionsmenge gegenüber geltendem Recht erhöht, auch wenn sie kurzfristig Kosten senkt (ZEW Mannheim, Mehr Zertifikate lösen Europas strukturelle Wettbewerbsprobleme kaum).
Dass der Kommissionsvorschlag den stärkeren Einschnitt erst ab 2036 vorsieht, deckt sich mit der Empfehlung eines unabhängigen Gutachtens von Öko-Institut und IW Köln, veröffentlicht drei Tage vor dem Vorschlag: Dieser Zeitpunkt sei sowohl mit dem verbindlichen 2040-Klimaziel vereinbar als auch realistischer mit Blick auf die Umstellungsgeschwindigkeit der Industrie. Für die Jahre bis 2035 empfiehlt dasselbe Gutachten allerdings, das heutige, höhere Tempo beizubehalten, um die bereits weit fortgeschrittenen Einsparungen im Energiesektor nicht zu bremsen. Diesen Teil der Empfehlung übernimmt der Kommissionsvorschlag mit dem abgesenkten Wert von 3,7 Prozent nicht vollständig (Öko-Institut / IW Köln, Reform des EU-ETS-1 und flankierende Instrumente: Ein Policy Mix für die Dekarbonisierung der Industrie).
Der Wert von 1,7 Prozent ab 2036 ist im Vorschlagstext selbst zudem an eine Bedingung geknüpft, die in der öffentlichen Berichterstattung bislang kaum auftaucht: Die Kommission soll bis Ende Januar 2033 prüfen, ob ein Markt für hochwertige internationale Klimaschutzzertifikate nach Artikel 6 des Pariser Abkommens in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht, mit denen ein Teil der europäischen Klimaziele im Ausland statt im Inland erreicht werden könnte. Bestätigt dieser Bericht die Verfügbarkeit nicht, greift ersatzweise ein Reduktionsfaktor von 2,7 Prozent statt 1,7 Prozent ab 2036 (Europäische Kommission, COM(2026) 616 final, Artikel 9b).
Der Reduktionsfaktor bestimmt aber nur, wie knapp Zertifikate insgesamt werden, nicht wer wie viel davon kaufen muss. Genau an dieser zweiten Stelle, bei der Frage, welche Unternehmen wie viele Zertifikate kostenlos statt gekauft erhalten, setzt der zweite große Baustein der Reform an.
Freie Zertifikate bis 2038, aber nur noch mit Plan
Nicht jedes Unternehmen zahlt für jedes Zertifikat den vollen Preis. Sektoren mit hohem Carbon-Leakage-Risiko, deren Produktion bei zu hohen CO₂-Kosten ins Nicht-EU-Ausland abwandern könnte, erhalten einen Teil ihrer Zertifikate seit Jahren kostenlos, um genau diese Abwanderung zu verhindern. Diese freie Zuteilung sollte ursprünglich 2034 auslaufen, weil parallel der Grenzausgleichsmechanismus CBAM hochläuft, der importierte Grundstoffe wie Stahl oder Aluminium mit einem eigenen CO₂-Preis belegt und damit denselben Zweck erfüllen soll: verhindern, dass EU-Unternehmen gegenüber Konkurrenz ohne CO₂-Preis benachteiligt sind. Der Kommissionsvorschlag verlängert die freie Zuteilung nun um vier Jahre bis 2038, weil der CBAM nach Einschätzung von Öko-Institut und IW Köln noch nicht ausreichend erprobt ist und ein Modell für die Berücksichtigung von Exporten fehlt. Ein zu schnelles Auslaufen der freien Zuteilung würde Unternehmen also in eine Lücke fallen lassen, bevor der CBAM diese Lücke tatsächlich schließen kann.
Genauer betrachtet ist diese Verlängerung kein einfaches Hinausschieben eines Stichtags, sondern eine schrittweise Abschmelzung: Wie diese Abschmelzung konkret verläuft, zeigt der zeitliche Verlauf des CBAM-Faktors, der bestimmt, welcher Anteil der Zertifikate für CBAM-betroffene Güter noch kostenlos bleibt:
Die freie Zuteilung läuft also bereits jetzt kontinuierlich aus, nur eben langsamer und vier Jahre länger als bislang geplant (Europäische Kommission, COM(2026) 616 final, Artikel 10a).
Unabhängig von diesem CBAM-Faktor kommt ab 2031 eine zweite, grundsätzlichere Bedingung hinzu, die für alle Sektoren mit freier Zuteilung gilt, nicht nur für CBAM-betroffene: Ein Unternehmen muss einen sogenannten „Invest in EU“-Dekarbonisierungsplan vorlegen, der mehrere Bedingungen erfüllt:
- Investitionsnachweis: 100 Prozent des wirtschaftlichen Werts der freien Zertifikate müssen tatsächlich in die eigene Dekarbonisierung investiert werden, in Investitionen (CAPEX) oder im laufenden Betrieb (OPEX).
- Auszahlung in zwei Stufen: 80 Prozent der Zertifikate werden in jährlichen Tranchen ausgezahlt, sobald der Plan genehmigt ist, die restlichen 20 Prozent erst nach Ablauf des fünfjährigen Förderzeitraums und nur, wenn die Investition tatsächlich stattgefunden hat und nachweislich zu einer signifikanten Emissionsminderung geführt hat.
- Rückgabepflicht: Verlagert ein Unternehmen die betroffene Produktion anschließend außerhalb der EU, müssen die bereits erhaltenen Zertifikate zurückgegeben werden.
- Ausnahmen von der Investitionsbedingung: die effizientesten zehn Prozent je Sektor, Anlagen mit null oder sehr geringen Emissionen, kleine Anlagen, die freiwillig im Emissionshandel bleiben.
(Europäische Kommission, COM(2026) 616 final, Erwägungsgründe 43 bis 50)
Wer freie Zertifikate erhält, muss die Investition also nachweislich selbst tragen, nicht nur planen, und sollte deshalb schon jetzt klären, welche eigenen CAPEX- und OPEX-Vorhaben sich für den Nachweis eignen.
Eine neue Förderbank für die Transformation
Ein Dekarbonisierungsplan bleibt Theorie, wenn kein Geld für seine Umsetzung da ist, und die neue Investitionspflicht macht das nur noch deutlicher: Wer 100 Prozent des Werts seiner freien Zertifikate tatsächlich investieren muss, braucht dafür auch tatsächlich verfügbares Kapital. Genau hier setzt die Kommission an und errichtet bereits 2028 eine neue EU-Einheit, die Industrial Decarbonisation Bank (IDB), mit einem Gesamtbudget von 100 Milliarden Euro über die gesamte Laufzeit.
Diese Bank arbeitet in zwei Phasen, keine zwei getrennten Fördertöpfe:
(Europäische Kommission, COM(2026) 616 final, Artikel 10cc bis 10ce und Erwägungsgründe 62 bis 63)
Getrennt von der Industrial Decarbonisation Bank kommt bereits 2026 bis 2030 eine gelockerte Benchmark-Fortschreibung hinzu, die rund 51 Millionen zusätzliche freie Zertifikate im Wert von etwa 8 Milliarden Euro freisetzen soll (ad-hoc-news.de). Diese Zahl war im ausgewerteten Vorschlagstext nicht direkt auffindbar und stammt vermutlich aus einer begleitenden Folgenabschätzung, die dem eigentlichen Kommissionsvorschlag beiliegt.
Ergänzend wird die Marktstabilitätsreserve angepasst, die überschüssige Zertifikate aus dem Markt nimmt: Ihre Abschöpfungsquote sinkt ab 2028 von 24 auf 12 Prozent, wodurch mehr Zertifikate länger im Umlauf bleiben und der Markt liquider wird, ohne den grundsätzlich mengenbasierten Ansatz der Reserve zu ändern (Europäische Kommission, COM(2026) 616 final, Art. 1 Abs. 5 der Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814).
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Aus den drei bisher beschriebenen Änderungen, dem langsameren Absenkungspfad, der an eine Investitionspflicht gekoppelten freien Zuteilung und der neuen Industrial Decarbonisation Bank, lassen sich vier konkrete Konsequenzen für die eigene Planung ableiten.
- Mehr Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Der langsamere Kostenanstieg gibt Zeit, Investitionsentscheidungen sorgfältig statt unter Zeitdruck zu treffen. Da sich Prozentsätze und Fristen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verschieben können, lohnt es sich, Annahmen zum CO₂-Preis regelmäßig gegen den aktuellen Verhandlungsstand zu prüfen statt sie einmalig festzuschreiben.
- Aus einer Pflichtübung wird eine Investitionsentscheidung mit echtem Fördergeld dahinter. Ein dokumentierter, verifizierbarer Dekarbonisierungsplan entscheidet künftig nicht nur darüber, ob Zertifikate kostenlos bleiben, sondern auch darüber, ob ein Unternehmen Zugang zu den beiden Phasen der Industrial Decarbonisation Bank erhält. Wer diesen Plan bereits heute aufbaut, ist doppelt im Vorteil.
- Wer früh dran ist, profitiert stärker. Die erste Phase der Industrial Decarbonisation Bank, der Investment Booster, vergibt Fördermittel von 2028 bis 2030 nach dem Windhundprinzip. Ein frühzeitig vorbereitetes, gut belegtes Vorhaben hat bessere Chancen als ein später nachgereichter Antrag.
- Die eigene Ausgangslage zu kennen wird zum Wettbewerbsvorteil. Da die effizientesten zehn Prozent eines Sektors von der neuen Nachweispflicht ausgenommen sind, lohnt sich ein realistischer Blick darauf, wo das eigene Unternehmen im Vergleich zum Sektor-Benchmark tatsächlich steht.
Was die Reform nicht abnimmt
Bei aller Entlastung bleibt der Grundmechanismus des Emissionshandels bestehen: Die Zahl verfügbarer Zertifikate sinkt weiterhin Jahr für Jahr, nur langsamer als bisher geplant, und CO₂ wird über die gesamte Periode 2031 bis 2040 hinweg trotzdem stetig teurer, nicht billiger. Die Reform verschiebt das Tempo, sie hebt das Prinzip nicht auf. Auch die freie Zuteilung bleibt ein auslaufendes Modell, kein dauerhafter Zustand: Der CBAM-Faktor sinkt jedes Jahr weiter, bis 2038 kein Zertifikat mehr kostenlos ist, die zusätzlichen vier Jahre sind Zeitgewinn, keine Kehrtwende. Und der Zugang zu Fördergeld aus der Industrial Decarbonisation Bank ist an Bedingungen geknüpft, die ein Unternehmen aktiv erfüllen muss, er entsteht nicht automatisch aus der bloßen Zugehörigkeit zu einem betroffenen Sektor. Was am Ende über Zertifikate und Fördergeld entscheidet, ist deshalb nicht die Reform selbst, sondern ob ein Unternehmen jederzeit belegen kann, wo es auf dem eigenen Transformationsweg tatsächlich steht, und genau diese Nachweisfähigkeit lässt sich weder aus dem Vorschlagstext noch aus einer einmaligen Zertifikatsrechnung ablesen.
Was noch offen ist
Der Vorschlag ist noch keine endgültige Regelung. Rat und Europäisches Parlament sollen ihre jeweilige Position bis Ende 2026 festlegen, danach folgt der Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat, den die EU-Spitzen bis zum ersten Quartal 2027 abschließen wollen. Auch innerhalb des Europäischen Parlaments gehen die Positionen bereits auseinander: Die christdemokratische EVP-Fraktion begrüßt den Vorschlag und betont, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie müsse angesichts hoher Energiepreise geschützt werden, während die sozialdemokratische S&D-Fraktion ihn als enttäuschend kritisiert, ein zu langsames Reduktionstempo bemängelt und verbindlichere Klimaziele sowie einen stärkeren sozialen Schutz für Industriearbeitsplätze fordert (ERCST, EU ETS Review: Initial Reactions to the July 2026 Proposal). Und beide Seiten des Industrie-Spektrums bringen bereits jetzt unterschiedliche Erwartungen mit: Teile der Chemieindustrie werben laut einer Correctiv-Recherche seit Monaten für noch weitergehende Entlastungen, während etwa Saarstahl öffentlich für einen verlässlich steigenden CO₂-Preis eintritt, weil das Unternehmen bereits Milliarden in klimaneutrale Verfahren investiert hat (correctiv.org, Erst kassieren, dann attackieren: Angriff der Chemie-Lobby auf den EU-Emissionshandel). Auch die direkte Reaktion auf den Vorschlag fällt gespalten aus: Der Verband der Chemischen Industrie nennt ihn eine „gefährliche Augenwischerei“ und fordert eine noch schnellere Drosselung des Reduktionstempos, während Umweltverbände umgekehrt vor einer Schwächung des CO₂-Preissignals warnen, und wie genau ein Dekarbonisierungsplan aussehen muss und nach welchen Kriterien er verifiziert wird, klärt sich zudem erst in nachgelagerten Durchführungsvorschriften (chemietechnik.de, EU-Kommission legt Reform des Emissionshandels vor). Für Unternehmen heißt das vor allem: Die Grundrichtung steht schon jetzt fest genug, um mit der eigenen Planung zu beginnen, ohne auf die letzte Detailregel warten zu müssen.
Wie PilotOne Sie bei der Transformation begleitet
Der Kern der Reform lässt sich auf einen Satz bringen: Wer seinen Weg zur Klimaneutralität konkret, nachvollziehbar und über Zeit belegbar plant, bekommt Zugang zu Zertifikaten und Fördergeld. Genau dafür ist PilotOne als Transformationspartner gebaut, nicht als reines Reporting-Werkzeug für den nächsten Stichtag, sondern als laufende Steuerungsgrundlage für den gesamten Weg dorthin.
Im Transformationspfad-Modul entsteht auf Basis eines digitalen Zwillings des eigenen Energiesystems eine Zielkurve, etwa für CO₂-Neutralität bis 2040, gegen die der tatsächliche Verlauf laufend gemessen wird, inklusive Statusanzeige, ob ein Unternehmen aktuell auf Kurs liegt oder nicht. Einzelne Transformationsmaßnahmen wie PV-Zubau, Batteriespeicher oder der Ausbau von Wärmepumpen lassen sich als Szenarien anlegen und automatisch nach ihrer energetischen, wirtschaftlichen und CO₂-Wirkung bewerten, inklusive Umsetzungsjahr und Investitionsbedarf, bewertet nach der VALERI-Methode gemäß DIN EN 17463. Damit entsteht genau die Art von Plan, die ein EU-Verifizierungsverfahren erwartet: nicht eine einmalige Behauptung, sondern eine laufend aktualisierte, nachvollziehbare Grundlage aus echten Betriebsdaten.
Besonders wertvoll für die neue Nachweispflicht: PilotOne verknüpft dieselbe Zielkurve direkt mit den Anforderungen, die Unternehmen ohnehin schon erfüllen müssen, darunter CSRD, Klimaschutzgesetz, EU-Taxonomie, EED und ISO 50001, jeweils mit eigenem Ist- und Soll-Wert und Status. Ein Dekarbonisierungsplan für den EU-Emissionshandel muss so nicht als separates Dokument neu aufgebaut werden, sondern entsteht als weitere Sicht auf dieselbe Datenbasis, die bereits für andere Pflichten gepflegt wird. Wie belastbar eine datengetriebene Transformationsplanung wirtschaftlich wirkt, zeigt das PilotOne-Kundenprojekt bei tesa, das 2026 mit dem Microsoft Intelligent Manufacturing Award ausgezeichnet wurde und rund 6.800 Tonnen CO₂ einspart, während im Mittelpunkt für das Unternehmen selbst vor allem der sechsstellige jährliche Kosteneffekt steht. Reporting und Compliance-Nachweise fallen dabei als Nebeneffekt einer wirtschaftlich geführten Transformation ab, nicht als eigenständiges Projekt.
Ähnlich zeigte sich das bereits bei der EU-Genehmigung des Industriestrompreises: EU-Förderinstrumente verlangen zunehmend nicht nur Anträge, sondern belastbare, laufend aktualisierte Planungsgrundlagen, wie der Beitrag Industriestrompreis 2026 – Was die EU-Genehmigung bedeutet zeigt.
Die Reform macht damit deutlich, in welche Richtung sich Förderlogik in Europa entwickelt: weg von automatischen Vergünstigungen, hin zu Vorteilen für Unternehmen, die ihren eigenen Transformationsweg konkret vorweisen können. Wie gut ein Unternehmen das heute schon zeigen kann, entscheidet zunehmend darüber, ob Zertifikate und Fördergeld fließen oder nicht.
FAQ
Q Ist der EU-ETS-Reformvorschlag schon geltendes Recht?▼
Nein. Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 einen Vorschlag (COM(2026) 616 final) vorgelegt, über den Rat und Europäisches Parlament noch verhandeln müssen. Die Grundrichtung, mehr Zeit gegen mehr Nachweispflicht, gilt aber bereits als politisch breit getragen, auch wenn sich einzelne Prozentsätze und Fristen noch verschieben können (Europäische Kommission, COM(2026) 616 final).
Q Wie stark steigt der CO₂-Preis künftig?▼
Der Lineare Reduktionsfaktor, der festlegt, wie schnell die Gesamtmenge verfügbarer Zertifikate jedes Jahr sinkt, soll von aktuell 4,3 Prozent (bis 2027) beziehungsweise 4,4 Prozent (ab 2028) auf 3,7 Prozent für die Jahre 2031 bis 2035 sinken und ab 2036 weiter auf 1,7 Prozent fallen. Dieser letzte Wert steht unter Vorbehalt: Bestätigt die Kommission bis Ende Januar 2033 nicht die Verfügbarkeit eines Marktes für hochwertige internationale Klimaschutzzertifikate, gelten ab 2036 ersatzweise 2,7 Prozent. Über die gesamte Periode bleiben in jedem Fall mehr Zertifikate im Umlauf als nach geltendem Recht, was den Preisanstieg tendenziell bremst (Europäische Kommission, COM(2026) 616 final, Artikel 9 und 9b).
Q Bis wann gibt es kostenlose Zertifikate?▼
Für CBAM-betroffene Sektoren sinkt der Anteil freier Zertifikate schrittweise bis auf null im Jahr 2038, vier Jahre später als bisher vorgesehen. Unabhängig davon gilt ab 2031 für alle Sektoren mit freier Zuteilung: 80 Prozent werden in Jahrestranchen ausgezahlt, sobald ein „Invest in EU“-Dekarbonisierungsplan genehmigt ist, die restlichen 20 Prozent erst, wenn nachgewiesen ist, dass tatsächlich in Höhe von 100 Prozent des Zertifikatswerts investiert wurde. Ausgenommen sind die effizientesten zehn Prozent je Sektor, Null- und Niedrigemittenten sowie kleine, freiwillig teilnehmende Anlagen (Europäische Kommission, COM(2026) 616 final, Erwägungsgründe 43 bis 50).
Q Welche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung?▼
Vor allem die neu errichtete Industrial Decarbonisation Bank mit einem Gesamtbudget von 100 Milliarden Euro über zwei Phasen: 2028 bis 2030 der Investment Booster mit rund 30 Milliarden Euro als schnell zugängliche Preisprämien, danach ab 2031 (oder früher, sobald diese Mittel aufgebraucht sind) die zweite Phase im wettbewerblichen Verfahren über Klimaschutzverträge. Eine bereits 2026 bis 2030 wirksame, separate Benchmark-Anpassung im Wert von rund 8 Milliarden Euro kommt hinzu, die sich im ausgewerteten Kommissionstext allerdings nicht direkt bestätigen ließ (ad-hoc-news.de, Emissionshandel: EU entlastet Industrie mit 51 Millionen Zertifikaten · Europäische Kommission, COM(2026) 616 final).
Q Welche Branchen sind von der Reform betroffen?▼
In erster Linie die energieintensive Industrie, insbesondere Stahl, Chemie, Aluminium, Zement und Düngemittel, sowie Strom- und Wärmeerzeuger, die bereits heute dem EU-ETS unterliegen (Öko-Institut / IW Köln, Reform des EU-ETS-1 und flankierende Instrumente: Ein Policy Mix für die Dekarbonisierung der Industrie).
Q Wie lässt sich ein Dekarbonisierungsplan praktisch aufbauen?▼
Auf Basis eines digitalen Zwillings des eigenen Energiesystems lassen sich Zielkurven für CO₂-Reduktion definieren und einzelne Maßnahmen als Szenarien mit automatischer CO₂-, Kosten- und Investitionsbewertung durchspielen. PilotOne verknüpft diese Planung direkt mit bestehenden Pflichten wie CSRD, EU-Taxonomie und ISO 50001, sodass ein Plan für den EU-Emissionshandel auf vorhandenen Daten aufbaut statt neu erstellt werden zu müssen.