Strompaket 2026: Was Stromsteuersenkung und Netzentgeltzuschuss der Industrie wirklich bringen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für das produzierende Gewerbe dauerhaft der EU-Mindestsatz bei der Stromsteuer. Zusätzlich bezuschusst der Bund die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro jährlich, sodass energieintensive Unternehmen auf den ersten Blick spürbar entlastet werden. Diese zweite Säule des im September 2025 beschlossenen Strompakets steht neben dem bereits eingeordneten, befristeten Industriestrompreis für besonders energieintensive Unternehmen. In der öffentlichen Debatte dominiert dabei vor allem die Verteilungsfrage: wer wie viel spart und ob die Entlastung bei privaten Haushalten überhaupt ankommt. Für produzierende Unternehmen zählt dagegen eine andere Frage, die in dieser Debatte kaum gestellt wird, nämlich was mit dem finanziellen Spielraum geschieht, den die dauerhafte Stromsteuersenkung und der Netzentgeltzuschuss ab 2026 schaffen. Beide Entlastungen senken das Preisniveau, doch an der Preisstruktur, die energieintensive Betriebe strukturell am stärksten belastet, ändern sie nichts.

📋 Auf einen Blick

  • Stromsteuer: dauerhaft auf EU-Mindestsatz (0,05 statt 2,05 ct/kWh) seit 01.01.2026, rund 2 ct/kWh Entlastung für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft.
  • Mindestverbrauch: Die Entlastung lohnt sich erst ab einem Jahresverbrauch von rund 12,5 Megawattstunden, weil der Entlastungsbetrag sonst unter der gesetzlichen Bagatellgrenze von 250 Euro bleibt.
  • Gesamtkosten für den Staatshaushalt: Die Stromsteuersenkung entlastet die Unternehmen bundesweit um 1,5 Mrd. € im Jahr 2026, ab 2027 jährlich um 3 Mrd. €.
  • Netzentgeltzuschuss: 6,5 Mrd. €/Jahr (26 Mrd. € über vier Jahre) aus dem Klima- und Transformationsfonds, wirkt indirekt über die Netzbetreiber, Weitergabe an Kunden nicht verpflichtend.
  • Realisierte Wirkung 2026: Gewerbebetriebe sehen je nach Verbrauch 16,1–26,4 % niedrigere Netzentgelte, mit großer regionaler Spanne von rund 12 % in Nordrhein-Westfalen bis knapp 30 % in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Grenze: Beide Maßnahmen senken das Preisniveau, ändern aber nichts an der Preisstruktur. Der dauerhafte Hebel liegt in der aktiven Steuerung des eigenen Energieeinsatzes.
Was bringt das Strompaket der Industrie konkret?
Stromsteuersenkung Netzentgeltzuschuss
Ersparnis ca. 2 ct/kWh 16,1–26,4 % (Gewerbe)
Seit wann 1.1.2026 1.1.2026
Für wen Industrie, Landwirtschaft, ab ca. 12,5 MWh/Jahr Alle Stromkunden
Automatisch garantiert Ja Nein, Versorger kann kürzen
Regional gleich Ja, bundesweit einheitlich Nein, 12–30 % je nach Netzgebiet

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft der EU-Mindestsatz bei der Stromsteuer: Der bisherige Regelsatz von 2,05 Cent je Kilowattstunde sank dementsprechend auf 0,05 Cent je Kilowattstunde. Das entspricht einer Entlastung von rund 2 Cent je Kilowattstunde (ZfK, Stromsteuer-Senkung 2026: Wie viel das bringt, für wen || Deutscher Bundestag, Stromsteuersenkung für Produzenten und Landwirte verstetigt). Über 600.000 Unternehmen profitieren von dieser Senkung, wodurch sich das bundesweite Entlastungsvolumen 2026 auf 1,5 Milliarden Euro summiert, das ab 2027 auf jährlich 3 Milliarden Euro steigt (Bundesministerium der Finanzen, Maßnahmen für niedrigere Energiepreise). Anspruchsberechtigt ist dabei nur, wer den Antrag als Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft stellt und im Kalenderjahr einen Entlastungsbetrag von mehr als 250 Euro erreicht, was einem Mindestverbrauch von rund 12,5 Megawattstunden entspricht. Zuständig für die Erhebung der Stromsteuer und die Entlastungsanträge ist dabei die Bundeszollverwaltung, nicht das Finanzamt, denn die Stromsteuer zählt ebenso wie die Energiesteuer zu den Bundesverbrauchsteuern (Bundeszollverwaltung, Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG).

Parallel dazu bezuschusst der Bund die Übertragungsnetzentgelte ab 2026 mit 6,5 Milliarden Euro jährlich aus dem Klima- und Transformationsfonds, insgesamt rund 26 Milliarden Euro über vier Jahre, um den Anstieg der Netzkosten zu dämpfen, die 2025 branchenübergreifend rund ein Viertel des Strompreises ausmachten (Bundesministerium der Finanzen, Maßnahmen für niedrigere Energiepreise || Wattline, Strompreis für Unternehmen 2026). Anders als die Stromsteuersenkung, die unmittelbar beim begünstigten Unternehmen ankommt, wirkt der Netzentgeltzuschuss indirekt über die Netzbetreiber, die ihn inzwischen in die Entgelte eingepreist haben, sodass Gewerbebetriebe je nach Verbrauch zwischen 16,1 und 26,4 Prozent niedrigere Netzentgelte sehen (Strom-Report, Netzentgelte 2026: Wo der Strom billiger wird). Weil seine Höhe zudem stark vom jeweiligen Netzgebiet abhängt, von rund 12 Prozent in Nordrhein-Westfalen bis knapp 30 Prozent in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, bleibt er für die Beschaffungsplanung schwerer kalkulierbar als die Stromsteuersenkung.

Warum löst die Entlastung das Kostenproblem nicht?

Beide Maßnahmen senken das Preisniveau, sie ändern aber nichts an der Preisstruktur, und genau diese Struktur ist es, die energieintensive Betriebe heute am stärksten belastet. Ursache dieser Struktur ist die Merit-Order, nach der Kraftwerke am Strommarkt von den günstigsten zu den teuersten Grenzkosten eingesetzt werden, bis die aktuelle Nachfrage gedeckt ist, wobei das jeweils teuerste noch benötigte Kraftwerk den Preis für die gesamte Stunde setzt. In Stunden mit viel Wind und Sonne genügen die günstigen erneuerbaren Quellen, sodass teurere Gas- oder Kohlekraftwerke gar nicht erst zum Einsatz kommen, doch sobald ihre Einspeisung sinkt, schließen teurere Anlagen die Lücke und heben den Preis für den gesamten Markt in dieser Stunde an. Die Stromsteuersenkung wirkt als gleichmäßiger Abschlag auf jede bezogene Kilowattstunde, unabhängig davon, ob diese in einer teuren Knappheitsstunde am Abend oder in einer günstigen Mittagsstunde bezogen wird, sodass die wachsende Spreizung zwischen den Stunden von der Entlastung vollständig unberührt bleibt. Wer seinen Verbrauch weiterhin in den teuersten Stunden abnimmt, zahlt also auch nach der Senkung strukturell zu viel, nur auf einem geringfügig niedrigeren Niveau.

Hinzu kommt, dass die Entlastung enger gefasst ist, als die großen Zahlen vermuten lassen, denn die Deutsche Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass nur rund 15 Prozent der Unternehmen tatsächlich von der Stromsteuersenkung profitieren, was sich zu einem erheblichen Teil durch die 12,5-MWh-Mindestverbrauchsgrenze erklärt, unterhalb derer sich der Antrag gar nicht erst lohnt (Strom-Report, Strompreise 2026 Entlastung: Wer gewinnt, wer verliert). Beim Netzentgeltzuschuss besteht zusätzlich keine Verpflichtung der Versorger, die Entlastung vollständig an die Kunden weiterzugeben. Für die einzelne energieintensive Produktion bedeutet das, dass die staatliche Entlastung eine willkommene, aber begrenzte und teilweise unsichere Größe ist, während der weitaus größere Hebel im eigenen Betrieb liegt, nämlich in der Frage, wann und wie Strom bezogen, gespeichert und selbst erzeugt wird.

ifesca.ENERGY® PilotOne

Wo der eigentliche Hebel liegt: Optimierung

Während die Entlastung das Preisniveau einmalig absenkt, setzt die Optimierung des Energieeinsatzes an der Preisstruktur an und wirkt damit dauerhaft und in voller Höhe im eigenen Einflussbereich. ifesca.ENERGY® PilotOne nutzt genau diesen finanziellen Spielraum aktiv: Die Plattform liefert die Prognosen, die sowohl die Beschaffung planbar machen als auch den Einsatz der eigenen Anlagen steuern, sodass aus der Marktvolatilität ein wirtschaftlicher Vorteil werden kann.

1
Beschaffung an der tatsächlichen Marktlage ausrichten, nicht an einem starren Plan: Verbrauch und Eigenerzeugung werden auf Anlagen- und Standortebene prognostiziert und mit den Day-Ahead- und Intraday-Preisen verknüpft, sodass sich der Einkauf an der erwarteten Knappheit oder dem erwarteten Überschuss ausrichten lässt, statt an einem starren Plan festzuhalten.
2
Anlagen dann einsetzen, wenn es sich lohnt, ohne den Betrieb zu stören: Auf Basis dieser Prognosen lassen sich kostenoptimale 15-Minuten-Fahrpläne für Speicher, BHKW und PV-Anlagen berechnen, die Überschussstrom in günstigen Stunden einspeichern und in teuren Stunden bereitstellen, ohne in die Produktionsprozesse einzugreifen.
3
Auch bei wechselnden Marktbedingungen wirtschaftlich bleiben: Weil diese Fahrpläne die jeweils aktuelle Markt- und Preislage laufend mit einbeziehen, bleibt der Energieeinsatz wirtschaftlich, auch wenn sich Beschaffungskosten kurzfristig verschieben, statt auf Basis veralteter Annahmen weiterzulaufen.

Wie viel daraus entstehen kann, wenn Energieoperationen, Planung und Beschaffung durchgängig zusammengeführt werden, zeigt das mit dem Microsoft Intelligent Manufacturing Award 2026 ausgezeichnete Projekt bei tesa, dessen Energy-Intelligence-Plattform auf ifesca.ENERGY® PilotOne aufsetzt und 2025 bereits 6.800 Tonnen CO₂ einsparte. Das Zusammenspiel aus vorausschauender Prognose und wirtschaftlich optimierter Anlagensteuerung ist deshalb entscheidend. Stromsteuersenkung und Netzentgeltzuschuss kommen jedem Unternehmen in gleicher Höhe zugute und verschaffen deshalb keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Der tatsächliche Unterschied zwischen Unternehmen entsteht dagegen dort, wo der eigene Energieeinsatz nicht nur reaktiv, sondern vorausschauend gesteuert wird.

Mehr über ifesca.ENERGY® PilotOne →

FAQ
Q Wer profitiert von der Stromsteuersenkung 2026?

Das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, insgesamt über 600.000 Unternehmen. Für sie gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der EU-Mindestsatz bei der Stromsteuer, was einer Entlastung von rund 2 Cent je Kilowattstunde entspricht (Bundesministerium der Finanzen, Maßnahmen für niedrigere Energiepreise, 03.09.2025, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/09/2025-09-03-massnahmen-niedrigere-energiepreise.html). Private Haushalte sind von der Stromsteuersenkung ausgenommen.

Q Wie hoch ist der Netzentgeltzuschuss und wie wirkt er?

Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzentgelte ab 2026 mit 6,5 Milliarden Euro jährlich aus dem Klima- und Transformationsfonds. Gewerbebetriebe sehen dadurch je nach Verbrauch zwischen 16,1 und 26,4 Prozent niedrigere Netzentgelte, mit einer regionalen Spanne von rund 12 Prozent in Nordrhein-Westfalen bis knapp 30 Prozent in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Strom-Report, Netzentgelte 2026: Wo der Strom billiger wird, 2026, https://strom-report.com/netzentgelte/). Verpflichtend ist diese Weitergabe an die Endkunden allerdings nicht.

Q Reicht die Entlastung, um die Energiekosten in den Griff zu bekommen?

Nein. Die Entlastung senkt das Preisniveau, ändert aber nichts an der zunehmenden Spreizung der Preise zwischen den Stunden. Der dauerhafte Hebel liegt in der vorausschauenden Steuerung von Beschaffung, Eigenerzeugung und Speichern, die den Verbrauch in die günstigen Stunden verlagert.